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Der Offizial der Lütticher Kurie erklärt auf Bitten des Kapitels B. M. V. zu Aachen und kraft des ihm vom Bischof Johann von Lüttich laut eingerückter Urkunde von 1290 April 13 (M. C. C. nonagesimo feria quinta post octavas pasche) erteilten Auftrags nach angestelltem Zeugenverhör, daß die Kirche zu Jupilhe (Jupille im Bezirk (Dekanat) von St. Remy (in concilio s. Remaeli)) dem Dekanat des Stifts stets uniert und inkorporiert gewesen und noch sei und die zeitigen Dechanten daher als die Rektoren der Kirche diesen durch ständige Vikare (vicarii perpetui) bedienen zu lassen und die Einkünfte, ungerechnet der Congrua der Vikare, zu beziehen berechtigt sind. Datum anno domini M. C.C. nonagesimo in vigilia Petri ad vincula.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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