Das Kloster Allerheiligen und Franz Michael Freiherr von Neveu zu Windschläg vergleichen sich wegen eines strittigen Zehntens zu Windschläg dahin, dass Kloster Allerheiligen auf alle seine Ansprüche an diesem Zehnten verzichtet, wofür die freiherrliche Familie von Neveu die Zahlung einer jährlichen Gült von 15 Viertel Korn an das genannte Kloster verspricht und anstelle des Klosters die Zahlung von 5 Gulden jährlich zur Kompetenz des Pfarrers zu Windschläg übernimmt.