Rainald Herzog von Geldern (Ghelrie) und Graf von Zutphen (Zutphanie) sowie Schöffen, Geschworene und Gemeinden der Städte Geldern (Ghelren.), Zutphen (Zutphanien.), Nijmwegen (Novimagen.), Roermond (Ruremunden.), Arnheim (Arnhemen.), Harderwijk (Harderwicen.), Emmerich (Embricen.), Zaltbommel (Zoutbomellen.) und Goch (Gogh) sowie des Dorfes Venlo (Venle) bekunden, Wilhelm, dem Sohn des Wilhelm gen. Clievere und der Elisabeth, Tochter des Walter Leonii und Bürgerin zu Brüssel (Bruxellen.), auf Lebenszeit jährlich eine Pension von 10 Schilling Turnoser Groschen alter Münze des Königs von Frankreich (Francie) schuldig zu sein; 1 Turnoser Groschen gilt für 1 Pfennig, 1 kleiner Goldgulden von Florenz (Florentie) für 12 dicke Pfennige, 1 Goldpfennig gen. "royael" der Münze des Königs von Frankreich für 15 dicke Pfennige, 1 Goldpfennig mit Schild des deutschen Kaisers oder des Königs von Frankreich ist am Datum der Urkunde 16 dicke Pfennige und 1 Obole wert; Wilhelm hat den Ausstellern eine der Pension entsprechende Summe geliehen. Er oder sein Bevollmächtigter erhalten gegen Vorlage dieser Urkunde oder einer mit authentischem Siegel versehenen Kopie die Pension jeweils zur Hälfte am 08.03. bzw. 08.09. oder in den 15 Tagen danach in der Wechselstube zu Brüssel. Solange Wilhelms Eltern leben, erhalten sie oder der Überlebende von ihnen die Summe. Nach Ablauf der Frist von 15 Tagen sind pro Tag Fristversäumnis 1½ Turnoser Groschen zu zahlen; entstehender Schaden ist zu ersetzen. Die Aussteller verpfänden dafür ihren gesamten Besitz, Mobilien und Immobilien; sie verzichten auf alle Rechtsmittel. Geht diese Urkunde verloren, soll Wilhelm binnen eines Monats nach Mahnung eine gleichartige, neue erhalten. Landesherren, Amtleute und Richter werden ersucht, den Herzog zu ergreifen, wenn er gegen eine der Zusicherungen verstößt. Es siegeln der Herzog und die 10 Städte. Gehen diese Siegel verloren oder werden sie beschädigt, bleibt die Urkunde dennoch weiter gültig.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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