Verordnung über das Naturschutzgebiet Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug im Bezirk Köpenick von Berlin, Ortsteil Rahnsdorf [Naturschutzkarte NSG-28]
Vollständigen Titel anzeigen
F Rep. 238-04 (Karten) Nr. 119
Registratursignatur: F Rep. 238-04 (Karten) Nr. Zug.Nr. 6755
F Rep. 238-04 (Karten) Urschriften von Gesetzen und Verordnungen des Landes Berlin
F Rep. 238-04 (Karten) Urschriften von Gesetzen und Verordnungen des Landes Berlin >> Landschafts- und Naturschutzgebiete, Sicherstellungsflächen
21. Dezember 2009
Darin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Enthält: Urschrift und Plan.
Mehrfarbendruck.
Enthält: Urschrift und Plan.
Mehrfarbendruck.
1 : 50 000; 1 : 5 000
Archivale
Naturschutzgebiet Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug
Woltersdorfer Dünenzug
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
12.02.2026, 10:26 MEZ
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