König Maximilian I. gebietet Propst Seyfried von Großcomburg, Abt Johann des Klosters Murrhardt, Graf Kraft zu Hohenlohe und zu Ziegehain sowie den Reichserbschenken Albrecht und Friedrich von Limpurg, Vettern, dass sie die einem durch seinen Vater Kaiser Friedrich III. der Stadt Schwäbisch Hall erteilten Privileg zuwiderlaufende Erbauung von Badestuben, Tavernen, Wirtschaften, Mühlen, Schlössern und Befestigungen innerhalb der Haller Landheg und auf nahe der Stadt gelegenen Gütern und Ländereien des Reichs so lange ruhen lassen, bis er, der Aussteller, die "sachen verhört und daryn gehandlt" hat.