Johann Graf zu Saarbrücken, Herr zu Commercy, Bottelier zu Frankreich, gestattet seinen Burgmann und Mannen Heinrich von Fleckenstein, Johann und Jakob von Rollingen, Herren zu Bensdorf, Gebrüdern, und Johann von Brücken, Herrn zu Hunnesingen, ihre Lehen auf Töchter zu vererben, falls sie keine männlichen Nachkommen haben sollten. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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