Bath Nerlinger aus Marbach, daselbst gef., weil er in den vergangenen Jahren innerhalb und außerhalb des Fürstentums Württemberg ein unordentliches Leben geführt habe, auch aus der württembergischen Haft, in die er wegen seines arglistigen Verhaltens geraten war, auf eigene Faust ausgebrochen und geflohen war, jedoch auf sein sowie seiner Freundschaft Bitten und gegen Bezahlung seiner Atzung wieder freigelassen, schwört U. und verspricht, nachdem seine Vettern 6 fl an den 24 lb 3 ß h Atzungskosten für ihn entrichtet haben, die ihm noch verbleibenden 15 fl 15 ß h in jährlichen Raten von 2 lb h abzutragen und sich nicht aus der Stadt und dem Amt Marbach zu entfernen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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