Christoph Wilhelm von Hagen bekennt, dass er die Hutung von seinem unter Braunschweig-Lüneburgischer Hoheit gelegenen Rittergut Rüdigershagen aus in sein von Kursachsen zu Lehn rührendes Rittergut Zaunröden und in die Marschallischen Hölzer nur, weil er auf beiden Gütern nur eine Schäferei besitzt, des mehreren Nutzens wegen ausübe, nicht aber, weil das eine Gut praedium dominans, das aber serviens wäre.

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Sächsisches Staatsarchiv
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