Gottfried, Herr zu Eppstein und Münzenberg, und sein Bruder Johann, Domherr, verkaufen dem Grafen Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt] das ganze ...
Show full title
550
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1478 Juli 11
Kopie (ausgehendes 15. Jh.) Staatsarchiv Darmstadt, Ziegenberg; Kopie (16. Jh.) Staatsarchiv Wiesbaden, Kopiar 12 fol. 969v. und Abt. 171 C 824 fol. 106, C 884 fol. 81 und C 1030 fol. 97v.; Ziegenhainer Repertorium VII fol. 163; Kasseler Rep. III S. 403
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben sampstags nach sant Kyliansdag 1478.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottfried, Herr zu Eppstein und Münzenberg, und sein Bruder Johann, Domherr, verkaufen dem Grafen Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt] das ganze Schloss Ziegenberg, Burg und Ort (tal) mit Zubehör und Nutzungen, die Dörfer Ostheim, Hoch-Weisel, Langenhain, Münster, Fauerbach und Bonhofen mit allen Obrigkeitsrechten, Renten, Nutzungen, ihren Teil, das ist ein durchgehendes Viertel, an Butzbach, dazu die Ried-, die Rain-, die Walk-, die Wesch-, die Loh- und die Schleifmühle, alle an der Wetter gelegen, ihren Anteil an den Straßheimer und Melbacher Weizengülten, an dem Gelände und der ehedem zu Oppershofen gelegenen Rockenberger Mühle mit Pachteinkünften, Mahlgästen und Schweinemasten sowie an dem Weinberg zu Oppershofen mit dem Zoll, ferner die Hochweiseler Mark und den Kirchwald und schließlich die Einlösung des Niederweiseler Zehnten, den das Bartholomäusstift in Frankfurt pfandweise innehat, und die Einlösung ihres Anteils am Rockenberger Zehnten, der dem Grafen Otto v. Solms verpfändet ist. Die Kaufsumme beträgt 40.000 Gulden, über die sie quittieren. Der Graf soll alle diese Schlösser, Städte, Dörfer und Gerichte mit aller Herrschaft und Obrigkeit erblich innehaben samt den zugehörigen Renten, Gefällen, Ausleuten, Einwohnern, Wüstungen, Wäldern, Wildbannen, Äckern, Wiesen, Jagden, Fischereien, Schäfereien, Teichen, Mühlen, Mahlgästen, Schweinemasten, Gewässern, Weiden, Gebäuden, Gärten, Höfen, Behausungen, Hofstätten, Türmen, Toren, Brücken, Schlägen, Gefängnissen, Gelöbnissen, Bußen, Öffnungen, Folge, Atzung, Lagern, Ungeld, Wegegeld, Zöllen, Märkten, Besthäuptern, Gebot und Verbot, Beede, Diensten, Steuern, Zinsen, Zehnten, Mühlenpachten, Schirnen, Rainen und Farbhäusern, dazu zwei Achtel Hafer zu Holzberg (Hultz-) und Wernborn und fünf Mesten Hafer zu Pfaffenwiesbach. Die Verkäufer haben diese Güter dem Grafen erblich übereignet und ihn unter Erbhuldigung und Eidesleistung der Einwohner kraft dieser Urkunde in den Besitz eingesetzt, auf welchen die Aussteller Verzicht geleistet haben. Sie geloben, alle davon fälligen Leibgedinge, Schulden, Gülten, Burg- und Mannlehen, Frucht- und Geldleistungen auf sich zu nehmen und auszurichten. Der Graf erhält ferner die Kirchsätze, Pastorate, Benefizien und andere Gotteslehen dieses Gebietes mit dem Leihe- und Präsentationsrecht; ausgenommen ist die Stadt Butzbach, wo dieAussteller mit den Grafen von Solms in Gemeinschaft sitzen und wo man es gemäß einer Entscheidung ihres verstorbenen Vetters von Königstein halten muss. Die Verkäufer entbinden alle ihnen in diesen Gebieten Verbundenen ohne die Burgmannen und Mannen, nämlich Amtsknechte, Geschworene und Einwohner, aller ihnen geleisteten Eide und weisen sie an, dem Grafen die Erbhuldigung zu leisten. Gottfried und Johann nehmen von diesem Verkauf aus alle weltliche Mannschaft und Lehnspflicht und die bei dem Verkauf des anderen Viertels von Butzbach an Graf Otto v. Solms hinsichtlich der benannten Flecken einschließlich der Nutzung des Jahrmarktes zu Arnsberg ihnen vorbehaltenen Rechte als Stifter des Kloster Arnsburg mit dem Schloss Münzenberg, zu dem es gehört, ferner Rodheim und Kleeberg mit Zubehör, da diese nicht zu Butzbach gehören. Die Aussteller schwören, alle Punkte dieses Vertrages zu halten und nichts dagegen zu unternehmen, und verzichten zugleich auf alle Privilegien und geistlichen und weltlichen Freiheiten und Gesetze, die ihnen in dieser Hinsicht nützen und dem Grafen schaden könnten
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5977
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottfried, Herr zu Eppstein und Münzenberg, und sein Bruder Johann, Domherr, verkaufen dem Grafen Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt] das ganze Schloss Ziegenberg, Burg und Ort (tal) mit Zubehör und Nutzungen, die Dörfer Ostheim, Hoch-Weisel, Langenhain, Münster, Fauerbach und Bonhofen mit allen Obrigkeitsrechten, Renten, Nutzungen, ihren Teil, das ist ein durchgehendes Viertel, an Butzbach, dazu die Ried-, die Rain-, die Walk-, die Wesch-, die Loh- und die Schleifmühle, alle an der Wetter gelegen, ihren Anteil an den Straßheimer und Melbacher Weizengülten, an dem Gelände und der ehedem zu Oppershofen gelegenen Rockenberger Mühle mit Pachteinkünften, Mahlgästen und Schweinemasten sowie an dem Weinberg zu Oppershofen mit dem Zoll, ferner die Hochweiseler Mark und den Kirchwald und schließlich die Einlösung des Niederweiseler Zehnten, den das Bartholomäusstift in Frankfurt pfandweise innehat, und die Einlösung ihres Anteils am Rockenberger Zehnten, der dem Grafen Otto v. Solms verpfändet ist. Die Kaufsumme beträgt 40.000 Gulden, über die sie quittieren. Der Graf soll alle diese Schlösser, Städte, Dörfer und Gerichte mit aller Herrschaft und Obrigkeit erblich innehaben samt den zugehörigen Renten, Gefällen, Ausleuten, Einwohnern, Wüstungen, Wäldern, Wildbannen, Äckern, Wiesen, Jagden, Fischereien, Schäfereien, Teichen, Mühlen, Mahlgästen, Schweinemasten, Gewässern, Weiden, Gebäuden, Gärten, Höfen, Behausungen, Hofstätten, Türmen, Toren, Brücken, Schlägen, Gefängnissen, Gelöbnissen, Bußen, Öffnungen, Folge, Atzung, Lagern, Ungeld, Wegegeld, Zöllen, Märkten, Besthäuptern, Gebot und Verbot, Beede, Diensten, Steuern, Zinsen, Zehnten, Mühlenpachten, Schirnen, Rainen und Farbhäusern, dazu zwei Achtel Hafer zu Holzberg (Hultz-) und Wernborn und fünf Mesten Hafer zu Pfaffenwiesbach. Die Verkäufer haben diese Güter dem Grafen erblich übereignet und ihn unter Erbhuldigung und Eidesleistung der Einwohner kraft dieser Urkunde in den Besitz eingesetzt, auf welchen die Aussteller Verzicht geleistet haben. Sie geloben, alle davon fälligen Leibgedinge, Schulden, Gülten, Burg- und Mannlehen, Frucht- und Geldleistungen auf sich zu nehmen und auszurichten. Der Graf erhält ferner die Kirchsätze, Pastorate, Benefizien und andere Gotteslehen dieses Gebietes mit dem Leihe- und Präsentationsrecht; ausgenommen ist die Stadt Butzbach, wo dieAussteller mit den Grafen von Solms in Gemeinschaft sitzen und wo man es gemäß einer Entscheidung ihres verstorbenen Vetters von Königstein halten muss. Die Verkäufer entbinden alle ihnen in diesen Gebieten Verbundenen ohne die Burgmannen und Mannen, nämlich Amtsknechte, Geschworene und Einwohner, aller ihnen geleisteten Eide und weisen sie an, dem Grafen die Erbhuldigung zu leisten. Gottfried und Johann nehmen von diesem Verkauf aus alle weltliche Mannschaft und Lehnspflicht und die bei dem Verkauf des anderen Viertels von Butzbach an Graf Otto v. Solms hinsichtlich der benannten Flecken einschließlich der Nutzung des Jahrmarktes zu Arnsberg ihnen vorbehaltenen Rechte als Stifter des Kloster Arnsburg mit dem Schloss Münzenberg, zu dem es gehört, ferner Rodheim und Kleeberg mit Zubehör, da diese nicht zu Butzbach gehören. Die Aussteller schwören, alle Punkte dieses Vertrages zu halten und nichts dagegen zu unternehmen, und verzichten zugleich auf alle Privilegien und geistlichen und weltlichen Freiheiten und Gesetze, die ihnen in dieser Hinsicht nützen und dem Grafen schaden könnten
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5977
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
01.07.2025, 1:40 PM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik)
- Gliederung (Archival tectonics)
- Sonderbestände der Urkunden (Provenienzbestände) (Archival tectonics)
- Sonderbestände der Urkunden (Provenienzbestände): Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) (Archival holding)
- 1 Findbuch Demandt (Classification)