Tätigkeit des Treuhänders für die Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger von Markanleihen der Kreiskommunalverbände sowie der Städte des Regierungsbezirks (mit Ausnahme von Frankfurt und Wiesbaden), insbesondere die Ablösung von Markanleihen betr.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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