Helena, Witwe des Conlin Münchberger, B. zu Weil der Stadt, wegen des Verdachts, der lutherischen Ketzerei anzuhangen (was sich auch teilweise als wahr bestätigt hatte) vom Leonberger Vogt Hans Kruß am Zuzug zu ihrem jetzigen Ehemann Veit Letscher, B. zu Leonberg, gehindert, schließlich aber auf besondere Fürbitte ihres Ehemanns und ihrer Freundschaft, auch auf ihr Anerbieten, ihre "lutery und irrsal" abzustellen und allein den alten, bestätigten, rechten, christlichen Glauben zu halten, von besagtem Vogt im Namen der Statthalter und Regenten zu Stuttgart zu ihrem Ehemann eingelassen, verspricht bei Treu und Glauben, ihrem Anerbieten ohne Wanken nachzuleben, bürgt zusammen mit ihrem Ehemann für die Einhaltung dieser Verschreibung mit 100 fl und setzt zur Sicherheit ihr ganzes, in die Ehe gebrachte Gut.