Graf Eberhard I. von Württemberg (Wirtemberg) befreit um 50 Pfund Heller alle Güter, welche das Kloster Bebenhausen bei Stuttgart (Stugarten) besitzt, von allen Lasten und Abgaben, gestattet demselben, eine Kelter auf eine freie Hofstätte allda zu bauen, welche er ebenso freit, und behält sich für sich und seine Nachfolger das Recht vor, jene Begünstigung um dieselbe Summe wieder zurückziehen zu können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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