1.) Der ehemals Heinrich von Schlutwinsdorf gehörende Teil von Waldkappel [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] (Cappel) als Mannlehen; 2.) das Gericht zu Ha...
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Urk. 14, 7108
A I u, von Hundelshausen sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Hundelshausen, Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Hu >> Hundelshausen, von >> 1700-1759
1715 Juli 02
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der ehemals Heinrich von Schlutwinsdorf gehörende Teil von Waldkappel [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] (Cappel) als Mannlehen; 2.) das Gericht zu Harmuthsachsen [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.] mit dem Teil des Gerichts, den ehemals Heinrich von Schlutwinsdorf innehatte, als Mannlehen; 3.) der Zehnt zu Hilgershausen [Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kr.] im Gericht Bilstein als Mannlehen; 4.) der Hof zu Allendorf [heute Bad Sooden-Allendorf, Stadt, Werra-Meißner-Kr.], gelegen zwischen dem Kirchhof der Heilig Kreuz-Kirche und dem Haus, in dem ehemals (Helle Lower) wohnte, als Burglehen; 5.) das Marktrecht zu Witzenhausen [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] als Burglehen; 6.) das Dorf Diemerode [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.] als Mannlehen, ausgenommen das dortige Vorwerk, das dem Landgrafen von Hessen gehört, und das Patronat der Pfarrei zu Diemerode, das von den Trott zu Lehen geht; 7.) das halbe Dorf Epterode [Stadtteil von Großalmerode, Werra-Meißner-Kr.] und über die Hälfte der (Molenhube) als Mannlehen; 8.) der halbe Querenberg [heute Forsthaus auf der Gemarkung der Stadt Großalmerode, Werra-Meißner-Kr.] als Mannlehen; 9.) sechs Hufen Land in der Wüstung, genannt das Elende [Wüstung auf der Gemarkung Ellingerode, Stadt Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.], gelegen zwischen Witzenhausen und Almerode, die ehemals der verstorbene Vater [Vetter?] der 1471 Belehnten, Hermann von Hundelshausen, zu Lehen getragen hatte.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Lic. Paul Kolbe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Lic. Paul Kolbe
Belehnte/r: Konrad Philipp von Hundelshausen, Sohn des verstorbenen Hermann von Hundelshausen, Eva Christine, geborene von Hundelshausen, als Vormund ihrer und ihres verstorbenen Ehemannes Reinhard Hartrad Söhne, Karl Friedrich und Ernst Wilhelm von Hundelshausen, Philipp Adolf und Wilhelm von Hundelshausen, Söhne des verstorbenen Johann Philipp von Hundelshausen, Friedrich Wilhelm von Hundelshausen, Sohn des verstorbenen Adolf Heinrich von Hundelshausen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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