Werden.-Matthias Krab, Kaufhändler zu Mülheim an der Ruhr, bekundet, dass Abt Benedikt ihn nach genehmigtem Verkauf durch Wilhelm Grafen von Nesselrode, Herrn zu Landskron, Grimberg, Vondern etc., kurkölnischen Kammerherrn und Amtmann zu Kempen (Kerpen), mit den Lehngütern Schaiphaus, Drinckhaus, jetzt Sanders genannt, und Piper, alle im Gericht Mülheim gelegen und in den Sattelhof Arenbögel gehörig und dingpflichtig, zu Dienstmannsrecht belehnt hat unter der ausdrücklichen Bedingung, die Rechte und Freiheiten dieser Güter und ihrer Inhaber gemäß dem Vergleich zwischen Abt Ferdinand und Mauritz von Brempt vom 22. Mai 1681 zu wahren. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts, und Philipp Jacob Bernardi, Gerichtsschreibers. - Or., Petschaft und Unterschrift