Albrecht [III.], Herzog zu Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg, des Heiligen Römischen Reichs Erzmarschall, Friedrich [I.], Markgraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reichs Erzkämmerer und Burggraf zu Nürnberg, und Friederich [IV.] der Ältere, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen, schließen auf Lebenszeit ein Bündnis, nehmen dabei aber den Papst, den Römischen König sowie die Länder Thüringen, Osterland und Meißen aus. Zusätzlich wird bestimmt, dass beim Tod eines Vertragspartner die überlebenden Vertragspartner auch den Kindern des Verstorbenen helfen soll.

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Sächsisches Staatsarchiv
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