Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental belehnen Christian Thoman und seine Ehefrau Magdalena Lew, beide zu St. Georgen seßhaft, mit zwei Söld- und Lehengütern daselbst, die zuvor Andreas Huebennestel bzw. Theis Rohr innehatten. Auf Rohrs Gut steht auch ein Haus, auf Huebennestels ist die Gerechtigkeit, künftig wieder eines aufzubauen. Dazu gehören genau beschriebene Gärten, Einfänge und Beunden, samt Zubehör und der Befugnis, von jedem Gut zwei Haupt Milchvieh auf gemeines Aliment zu schlagen, ins Käs oder Äckerich zwei Trog- oder Foselschweine zu treiben. - Beide müssen sich in Leibeigenschaft begeben, dürfen keine Hausleute halten und nur eine Feuerstelle haben. Bei Viehverkauf hat das Kloster Vorkaufsrecht. An Martini haben sie als Hub- und Lehenzins zu geben 8 fl 5 ß d, von dem einen Garten 5 kr. 2 d, von einem Acker 2 Streichen Roggen, neben dem gewöhnlichen Zehnten, alles Ravensburger Maß und Währung, dazu 1 Leib- und 1 gute Henne. Mist, Heu, Stroh u.a. sollen sie nach Landesgewohnheit zurücklassen. Für Baumaßnahmen haben sie keine Entschädigung zu beanspruchen. Zur Ernte- und Heuzeit sind um billigen Lohn für das Kloster zu arbeiten verpflichtet. Über alles haben sie einen Reversbrief ausgestellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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