Konrad, des Hl. Röm. Reichs Erbmarschall, Herr zu Pappenheim (Bappenhaimb), bekundet: Veronica von Freiberg, Witwe des Ferdinand von Freiberg zu Öffingen, hat in ihrem Testament Wolf Christoph und Wilhelm [von Pappenheim], Bruder und Vetter des A., bedacht. Da die Erben Ferdinands von Freiberg sich geweigert haben, das Testament zu erfüllen, ist eine kaiserliche Kommission, bestehend aus Philipp Ludwig, Pfalzgf. bei Rhein und Hz. von Bayern, sowie Gf. Gottfried zu Oettingen, am Samstag nach Lichtmeß [Februar 6] in Neuburg an der Donau (Thonaw) zusammengetreten. Der A. verpflichtet sich gegenüber seinem Bruder und seinem Vetter, welche ihm ihre Ansprüche auf die streitige Erbschaft abgetreten, sich jedoch ein Praelegat von 1000 fl. Vorbehalten haben, ihnen 4000 fl. Landesw., den fl. zu 60 Kr. oder 15 Batzen, in jährlichen Raten von 1000 fl., jeweils mit den jährlich angefallenen Zinsen, zu zahlen [weitere Einzelheiten sind geregelt]. Unbegl. Abschr.; 16. Jh.; Pap.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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