Kaiser Sigismund erteilt den Brüdern Hans und Michel, Grafen zu Wertheim das Recht, "ubeltattig und schedlich leutt", wann sie oder ihre Amtleute solche in ihren Gerichtssprengeln über frischer Tat ergreifen, oder wann solche geständig sind, "one ander merer aczengnuß und on besuibenem eyd ... nach irem beduncken" für ihr Vergehn zu richten und zu strafen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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