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Klagesache des Zollverwalters Otto Wilhelm Benning als
Zollpächter in Verden gegen Bürgermeister und Rat sowie
Bürgerschaft der Stadt Verden wegen Zollfreiheit
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Klagesache des Zollverwalters Otto Wilhelm Benning als
Zollpächter in Verden gegen Bürgermeister und Rat sowie
Bürgerschaft der Stadt Verden wegen Zollfreiheit
Enthält: Gesuch Bennings vom März 1682 um Abstattung des Zolls für im Lüneburgischen gefälltes und auf der Aller nach Bremen transportiertes Holz durch den Händler und Verdener Bürger Hans (Johann) Hinrich Cro(h)n, mit nachfolgendem Regierungsmandat an Cro(h)n wegen Abtragung des Zolls; Memorial der Deputierten der Stadt Verden vom März 1682 wegen Zollfreiheit der Verdener Bürger (mit Anlage: Regierungsverordnung vom 9. April 1660 zur Zollfreiheit); weiteres Gesuch Bennings vom September 1684, mit nachfolgendem Regierungsmandat an Cro(h)n wegen Verzollung des Holzes; Beschwerde Bennings gegen die Stadt Verden vom September 1684 wegen der von den beiden städtischen Ziegelhütten in Verden unverzollt ausgeschifften Steine, mit nachfolgendem Regierungsmandat an die Stadt Verden wegen Verzollung der Steine; nachfolgende Appellationseingabe durch Bürgermeister und Rat der Stadt Verden vom November 1684 wegen Beeinträchtigung ihrer Zollfreiheit (mit Anlagen: Appellationsinstrument in der Sache von Bürgermeister und Rat der Stadt Verden gegen Benning wegen des Steinzolls, Appellationsinstrument in der Interventionssache des Verdener Senats für Hans Hinrich Cro(h)n gegen Benning wegen des Holzzolls, Auszug aus den königlichen Privilegien für die Stadt Verden von 1651 wegen der Zollfreiheit, Auszüge aus königlichen Resolutionen von 1663, 1679 und 1680); Compulsoriales des Wismarer Tribunals an die Regierung vom Februar 1685; Zitation der Regierung an Benning vom März 1685 zur Entgegennahme des Appellationseides; Protokoll vom April 1685 über die Eidesleistung (siehe zum Tribunalsprozess Rep. 28 Nr. 1513 (http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1196473) und Nr. 1514 (http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1196502))
Verzeichnung
Identifikation: Nebenlaufzeit von: 1651
Identifikation: Nebenlaufzeit bis: 1680
Zoll- und Akzisesachen, Bremen-Verden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.