'Kurtzgefassete Beweiß-Gründe', dass nach Reichsgesetzen und Herkommen die Kammerrichterstelle mit einem Sitz und Stimme auf dem Reichstag habenden oder doch aus einem solchem zum hohen Adel gehörigen reichsständischen Hause entsprossenen geistlichen oder weltlichen Fürsten oder Grafen zu besetzen sei (Druck: Neuwied)

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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