Abt Uffo von Grafschaft (Grascapensis) bekundet, den Pfarrangehörigen von Attendorn (Attenderre) zugestanden zu haben, nach dem Tod ihrer Priester ihm einen geeigneten Mann zur Einsetzung präsentieren zu dürfen. Zeugen: sein Kaplan Albertus, Dekan Sifrid, Gerhard, Priester dieser Kirche, Hermann Graf von Ravensberg, seine Ministerialen Adolf, Hethenricus, Ruggerus, Rudolfus, Ezzo, Elardus, die Pfarrangehörigen Richardus, Tolemarus, Heinricus, Eilardus. Diesem Privileg wird die Bekräftigung hinzugefügt, daß die Wahl des Pfarrers durch die Pfarrangehörigen nicht ausschließen soll, daß der Priester dem Abt Folge leistet (officium servitutis exhibeat)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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