Jakob Stenngel, B.und Bäcker zu Tübingen, daselbst gef., weil er das Gut seiner Frau und seiner Kinder verspielt und vertan hat, schwört bei seiner Freilassung U. und gelobt eidlich, sich künftig ordentlich zu verhalten, das Eigentum der Familie nicht zu versetzen, nichts ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu verkaufen und sich vor allem an keinem Spiel zu beteiligen, bei dem um mehr als einen Heller gespielt wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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