Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Pater Reyner von Neuss, Fyken von Bemel, Mater, und Schwester Merryken von Arssen, Prokuratorin, bekannt haben, dass sie mit Zustimmung des gesamten Konvents des Klosters St. Agnes des Regulierordens in Xanten an Rutgher vanden Speet, Vikar und Rektor des Altars der 10000 Märtyrer in der Kirche zu Xanten, und seine Nachfolger eine Erbjahrrente von 1½ oberländischen Rheinischen Gulden aus ihrer Kuhweide, zu Xanten vor dem Rheintor gelegen zwischen dem Langhen pasch und der gemeinen Straße, mit einem Ende auf den Kohlhof Johanns von Herryngen stoßend, sowie aus allen Renten und Gütern des Konvents übertragen haben, die am Johannistag [24. Juni] oder binnen 14 Tagen danach von 1531 an unter den in Xanten für Erbzins- und Jahrrentenzahlung geltenden Bedingungen zu bezahlen ist. Pater, Mater und Prokuratorin haben auf die Rente zugunsten der Vikarie verzichtet, so dass der Vikar frei darüber verfügen kann, und ihm rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist. - Die Schöffen kündigen ihr Schöffentumssiegel an. Pater und Mater kündigen ihr Konventssiegel an. Geg. 1530 up synt Peters und Powels dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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