Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Pater Reyner von Neuss, Fyken von Bemel, Mater, und Schwester Merryken von Arssen, Prokuratorin, bekannt haben, dass sie mit Zustimmung des gesamten Konvents des Klosters St. Agnes des Regulierordens in Xanten an Rutgher vanden Speet, Vikar und Rektor des Altars der 10000 Märtyrer in der Kirche zu Xanten, und seine Nachfolger eine Erbjahrrente von 1½ oberländischen Rheinischen Gulden aus ihrer Kuhweide, zu Xanten vor dem Rheintor gelegen zwischen dem Langhen pasch und der gemeinen Straße, mit einem Ende auf den Kohlhof Johanns von Herryngen stoßend, sowie aus allen Renten und Gütern des Konvents übertragen haben, die am Johannistag [24. Juni] oder binnen 14 Tagen danach von 1531 an unter den in Xanten für Erbzins- und Jahrrentenzahlung geltenden Bedingungen zu bezahlen ist. Pater, Mater und Prokuratorin haben auf die Rente zugunsten der Vikarie verzichtet, so dass der Vikar frei darüber verfügen kann, und ihm rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist. - Die Schöffen kündigen ihr Schöffentumssiegel an. Pater und Mater kündigen ihr Konventssiegel an. Geg. 1530 up synt Peters und Powels dach.
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Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Pater Reyner von Neuss, Fyken von Bemel, Mater, und Schwester Merryken von Arssen, Prokuratorin, bekannt haben, dass sie mit Zustimmung des gesamten Konvents des Klosters St. Agnes des Regulierordens in Xanten an Rutgher vanden Speet, Vikar und Rektor des Altars der 10000 Märtyrer in der Kirche zu Xanten, und seine Nachfolger eine Erbjahrrente von 1½ oberländischen Rheinischen Gulden aus ihrer Kuhweide, zu Xanten vor dem Rheintor gelegen zwischen dem Langhen pasch und der gemeinen Straße, mit einem Ende auf den Kohlhof Johanns von Herryngen stoßend, sowie aus allen Renten und Gütern des Konvents übertragen haben, die am Johannistag [24. Juni] oder binnen 14 Tagen danach von 1531 an unter den in Xanten für Erbzins- und Jahrrentenzahlung geltenden Bedingungen zu bezahlen ist. Pater, Mater und Prokuratorin haben auf die Rente zugunsten der Vikarie verzichtet, so dass der Vikar frei darüber verfügen kann, und ihm rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist. - Die Schöffen kündigen ihr Schöffentumssiegel an. Pater und Mater kündigen ihr Konventssiegel an. Geg. 1530 up synt Peters und Powels dach.
AA 0567 Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567)
Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567) >> 1. Akten >> 1.4. Vikarien >> Vikarie der 10000 Märtyrer und des heiligen Christophorus
1530 Juni 29
Diverse Registraturbildner
Papier
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Unterschriften: Joist ingen Gaedem. Derrick Messken
Überlieferungskommentar: 16. Jh.
Vermerke: Unterschriften: Joist ingen Gaedem. Derrick Messken
Überlieferungskommentar: 16. Jh.
Urkunde
Vikarie der 10000 Märtyrer und des heiligen Christophorus
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:28 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Xanten, Viktorstift, Akten AA 0567 (Bestand)
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