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Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 942 "Schreiben des P. von Gemmingen an den Reichstag Betr.: Die Strittige Eigentumslage der Güter und Gefälle der aufgehobenen drei Mainzischen Klöster (Kartheuser Kloster vor Mainz und die in Mainz gelegenen beiden Frauenklöster Altenmünster und ad St. Claram.)"; Deduktion 943 "Die Rechte der Landeshoheit Teutscher Reichs - Stände auf die in ihren Ländern gelegene Güter und Gefälle, eines neuerlich unterdrückten und aufgehobenen ausländischen katholischen Mediat Klosters, wider die Eingriffe des Landesherrn des Kloster - Orts vertheidigt zur Rechtfertigung der durch das unbefugte Verfahren und die Erkenntnisse des hochlöblichen Kaiserlichen Reichs - Hofraths, in Sachen Sr. Churfürstlichen Gnaden zu Mainz und Dero Universität daselbst, contra der Herren Landgrafen zu Hessen - Darmstadt und Homburg, Hochfürstliche Durchlauchten, auch Dero nachgesetzte Regierung und Canzley, die im Hochfürstlich - Hessischen Gebiete gelegenen Güter und Gefälle der aufgehobenen drey Mainzer Klöster betreffend, sowohl dem Hochfürstlichen Hause Hessen - Darmstadt zugefügten besonderen als auch für sämtliche H.R.R.Churfürsten, Fürsten und Stände entstehenden allgemeinen Beschwerde und zur Begründung des zu deren Abwendung an Kaiserliche Majestät und das versammelte Reich nothgedrungen genommenen Recurses."; Deduktion 944 "Pro Memoria Der Fürstlich Hessen - Hanauischen Regierung die in Hessischen Gebiete gelegenen Güter und Gefälle der aufgehobenen drei Mainzer Klöster betreffend. Hanau,den 30ten Mai 1785"