Klage (vor dem Stadtrichter) des Hinrik Huge gen. Leppeler in Altenberge ./. den früheren Freigrafen Johan Smeddes. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe in seiner Beleidigungssache mit Hinrik Kerckhoff in Altenberge 1538 vorsätzlich ein falsches Urteil gefällt und einen falschen Richtschein ausgestellt; er sei aufgrund des Richtscheins gepfändet und habe großen Schaden erlitten; trotzdem er gar nicht vorgeladen sei, sei dieses in dem Richtschein gesagt; er verlangt Schadensersatz.