Johann Ludwig Freiherr von Liebenstein, In den Rechten gegründete Vorlegung derjenigen Ansprüche und Gerechtsame, welche die freiherrliche Familie von Liebenstein auf die im vorigen Jahrhundert von Philipp Albrecht und Philipp Conrad, Gebrüdern von Liebenstein in den Jahrgängen 1673 und 1678 an das herzogliche Haus Würtemberg, gesetz- und vertragswidrig und ohne lehenherrlichen Consens, also null und nichtiger Weise veräusserte Herrschaft Liebenstein als ihr Stammhaus und von jeher gewesene Stamm- und Fideikommissgüter, Reichs- und ander Lehen unwidersprechlich auf immerhin hat, und niemals vergeben, auchalso dieselbe zu revociren befugt ist, o.O. 1773

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm