Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Kuno v. Rodenhausen bekundet, dass er nach Ausweis des Briefs, den Philipp v. Falkenstein-Münzenberg wegen seines verstorbenen Vaters (Kuno) inneh...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 2 1381-1410
1401 Januar 28
Abschrift
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Feria Sexta post Conversionis Pauli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kuno v. Rodenhausen bekundet, dass er nach Ausweis des Briefs, den Philipp v. Falkenstein-Münzenberg wegen seines verstorbenen Vaters (Kuno) innehabe (von 1389 August 27, Nr. 522), durch den dieser sich als Geisel verbürgte, binnen 3 Tagen nach Lich in eine offene Herberge zum Einlager kommen wolle
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: C 1 Nr. 39 Bl. 30v