Spiel- oder Wechselmandate vom 11.April 1718 sowie die Mandate vom 29. Dezember 1718 (wegen des Aufborgens junger Leute) ingleichen den von Spohr wegen übermäßigen Spielens, das Wechselverfahren gegen Hof- und andere Bedienstete

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Sächsisches Staatsarchiv
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