Klaus Koch, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, ihm den Weingarten und den Baumgarten zu Byenburg (=Biegenburg) für die Hälfte des jährlichen Ertrags und den Zehnten auf Lebenszeit verliehen hat. Der Abt gibt dem Aussteller jährlich 20 Karren Mist, richtet ihm eine Behausung in der Burg ein und versieht die Kelter ("den torggel") mit den nötigen Gerätschaften. Die Kosten für die Lese ("den wymmen") tragen Abt und Beliehener je zur Hälfte. Letzterer darf Stecken hauen auf dem zu Byenburg gehörenden Gut. Das Kloster leiht ihm jährlich 2 lb h und 2 Scheffel Korn, was er vom Ertrag des Weingartens abbezahlen soll. Er darf auf dem genannten Gut nicht mehr als 3 Kühe und 2 Schweine halten, ohne den Nachbarn Schaden zuzufügen. Streitigkeiten mit Gotteshausleuten wird er nur vor den örtlichen Gerichten austragen. Er wird den Weingarten in gutem Zustand ("redlichen buwen") halten. Wenn ihm Verwahrlosung vorgeworfen wird, ernennen der Abt und der Beliehene je einen Biedermann, der einen unparteiischen Dritten hinzuzieht. Diese beschauen den Bau und setzen gegebenenfalls die Schadensumme fest. Wenn er seine Verpflichtungen nicht einhalten kann, fällt das Leihegut heim. Als Bürgen ("geweren") setzt er die ehrbaren Kunz Boden den Metzger, Ul Schindelbach den Schnider, Heinz Brun den Rebmann, Erhard den Wagner, alle Bürger zu Ravensburg, und Jäk den Wal(c)hen, Bürger zu Altdorf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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