Klaus Koch, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, ihm den Weingarten und den Baumgarten zu Byenburg (=Biegenburg) für die Hälfte des jährlichen Ertrags und den Zehnten auf Lebenszeit verliehen hat. Der Abt gibt dem Aussteller jährlich 20 Karren Mist, richtet ihm eine Behausung in der Burg ein und versieht die Kelter ("den torggel") mit den nötigen Gerätschaften. Die Kosten für die Lese ("den wymmen") tragen Abt und Beliehener je zur Hälfte. Letzterer darf Stecken hauen auf dem zu Byenburg gehörenden Gut. Das Kloster leiht ihm jährlich 2 lb h und 2 Scheffel Korn, was er vom Ertrag des Weingartens abbezahlen soll. Er darf auf dem genannten Gut nicht mehr als 3 Kühe und 2 Schweine halten, ohne den Nachbarn Schaden zuzufügen. Streitigkeiten mit Gotteshausleuten wird er nur vor den örtlichen Gerichten austragen. Er wird den Weingarten in gutem Zustand ("redlichen buwen") halten. Wenn ihm Verwahrlosung vorgeworfen wird, ernennen der Abt und der Beliehene je einen Biedermann, der einen unparteiischen Dritten hinzuzieht. Diese beschauen den Bau und setzen gegebenenfalls die Schadensumme fest. Wenn er seine Verpflichtungen nicht einhalten kann, fällt das Leihegut heim. Als Bürgen ("geweren") setzt er die ehrbaren Kunz Boden den Metzger, Ul Schindelbach den Schnider, Heinz Brun den Rebmann, Erhard den Wagner, alle Bürger zu Ravensburg, und Jäk den Wal(c)hen, Bürger zu Altdorf.
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Klaus Koch, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, ihm den Weingarten und den Baumgarten zu Byenburg (=Biegenburg) für die Hälfte des jährlichen Ertrags und den Zehnten auf Lebenszeit verliehen hat. Der Abt gibt dem Aussteller jährlich 20 Karren Mist, richtet ihm eine Behausung in der Burg ein und versieht die Kelter ("den torggel") mit den nötigen Gerätschaften. Die Kosten für die Lese ("den wymmen") tragen Abt und Beliehener je zur Hälfte. Letzterer darf Stecken hauen auf dem zu Byenburg gehörenden Gut. Das Kloster leiht ihm jährlich 2 lb h und 2 Scheffel Korn, was er vom Ertrag des Weingartens abbezahlen soll. Er darf auf dem genannten Gut nicht mehr als 3 Kühe und 2 Schweine halten, ohne den Nachbarn Schaden zuzufügen. Streitigkeiten mit Gotteshausleuten wird er nur vor den örtlichen Gerichten austragen. Er wird den Weingarten in gutem Zustand ("redlichen buwen") halten. Wenn ihm Verwahrlosung vorgeworfen wird, ernennen der Abt und der Beliehene je einen Biedermann, der einen unparteiischen Dritten hinzuzieht. Diese beschauen den Bau und setzen gegebenenfalls die Schadensumme fest. Wenn er seine Verpflichtungen nicht einhalten kann, fällt das Leihegut heim. Als Bürgen ("geweren") setzt er die ehrbaren Kunz Boden den Metzger, Ul Schindelbach den Schnider, Heinz Brun den Rebmann, Erhard den Wagner, alle Bürger zu Ravensburg, und Jäk den Wal(c)hen, Bürger zu Altdorf.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 136
fasc. 026 n. 01
B 522 II U 0049
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1404 November 11 (an sant Martins tag des hailigen bischoffs)
25,4 x 37,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Klaus Koch, Bürger zu Ravensburg
Empfänger: Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten
Siegler: Johann der Segelbach, Bürgermeister in Ravensburg, Johann der Maigenberg, Stadtammann daselbst, Frik der Smid, Ammann zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., abg.
Empfänger: Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten
Siegler: Johann der Segelbach, Bürgermeister in Ravensburg, Johann der Maigenberg, Stadtammann daselbst, Frik der Smid, Ammann zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., abg.
Boden, Kunz
Brun, Heinz
Essendorf, Johann I. von; Abt zu Weingarten
Koch, Klaus
Maigenberg, Hans, Stadtammann
Rebmann, Brun
Schindelbach, Ul
Schmid, Frik, Ammann
Segelbach, Johann; Bürgermeister
Smid, Frik, Ammann
Wagner, Erhard
Walch, Jäk
Walh, Jäk
Weingarten, Johann I. von Essendorf; Abt
Altdorf = Weingarten RV; Ammann
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Biegenburg : Blitzenreute, Fronreute RV
Byenburg = Biegenburg : Blitzenreute, Fronreute RV
Ravensburg RV; Bürgermeister
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Stadtammann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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