Mandatum de edendo documentorum Auseinandersetzung um Feststellung der Höhe einer Erbschaft
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1394
Wismar H 130 (W H 3 n. 130)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
(1733-1748) 05.09.1748-23.09.1750
Kläger: (2) Johann Jürgen Hahn, Ratsherr zu Wismar, Carl Wilhelm Geisler als Vormund seiner Ehefrau, geb. Gude, Lorenz Jürgen Ahrend, Vormund der Tochter des M. Gude, Gabriel Gude als Vormund seiner Nichte Anna M. Gude als Erben des Matthias Gude sowie Joachim Christian Rode als Vormund von Agneta Holst, Christian Adam Müller als Vormund der Witwe des Marcus Holst, Elisabeth Holst und Bertram Christian Kravel namens seiner Ehefrau als Erben des Marcus Holst
Beklagter: Witwe des Bürgermeisters Christoph Gröning, Dr. Anton Christoph Gröning, Fiskal am Tribunal, Frau des Syndikus Herzberg, geb. Gröning, Dr. Carl Christoph Gröning, Prokurator am Tribunal, Hinrich Georg Gröning, Kaufmann in Wismar, Anna Emerentia Gröning als Miterben des Balthasar Joachim Gröning, Kaufmann zu Stockholm
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: N N Tetzmann (A), Dr. Jochim Christoph Ungnade (P) , am 29.10.1748: Dr. Theodor Johann Quistorp Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P), seit 06.10.1749: Dr. Anthon Christoph Gröning (P), seit 08.05.1750: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Der Bruder der Bekl., Balthasar Jochim Gröning, Kaufmann in Stockholm, ist vor Jahren insolvent geworden und hat erhebliche Schulden bei Kl.n. Da ein Onkel der Bekl., Dr. Johann Gröning, in Wismar verstorben ist und ein beträchtliches Erbe hinterlassen hat, haben die Kl. Beschlag auf dieses Erbe gelegt, da sie wollen, daß ihre Ausstände aus diesem Erbe bezahlt werden. Sie fordern die Bekl. auf, ein Inventar des Erbes aufzustellen und ihnen ihre Schulden zu bezahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 10.09. Am 29.10. bitten Kl. um verschärftes Mandat, da Bekl. bisher kein Inventar vorgelegt haben und erhalten dieses am 01.11. Am 23.11. berichten Bekl., daß der Erbanteil ihres Miterben B.J. Gröning unter ihnen zur Bezahlung der bei ihnen gemachten Schulden verteilt bzw. an den Stadtarzt Möller zur Bezahlung alter Schulden des Miterben verwandt worden sei und B.J. Gröning aus dem Erbe nichts mehr zu erwarten habe. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 26.11.1748 mit. Am 26.02.1749 fordern Kl. von Bekl. weitere Angaben zum Erbe Dr. Johann Grönings und dessen Verteilung, das Tribunal erläßt am 28.02. ein entsprechendes Mandat. Am 02.08. bitten Kl. um verschärftes Mandat an Bekl., da sie immer noch keine Nachricht von ihnen erhalten haben. Das Tribunal fordert Bekl. am 02.09. bei 50 Rtlr Strafe zur Antwort binnen 3 Wochen auf. Am 06.10. legen Bekl. die geforderten Dokumente vor. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 14.10.1749 mit. Am 13.11. fordern Kl. Beweise oder Eid für die Schulden des B.J. Gröning bei dessen Miterben und die erfolgte Bezahlung aus dem Erbe. Das Tribunal weist Bekl. am 21.11.1749 entsprechend an und läßt die 260 Rtlr, auf die B.J. Gröning noch Anspruch hat, beim Tribunal deponieren. Am 03.04.1750 fordern Kl. Befolgung dieses Mandates, am 16.04. weist das Tribunal Bekl. bei Strafe von 50 Rtlr entsprechend an. Am 08.05. liefern Bekl. die gewünschte Erklärung zu den Schulden innerhalb der Familie und deren Bezahlung und bitten, ihnen den Eid zu erlassen. Am 12.05. weist das Tribunal Bekl. an, die 260 Rtlr am 16.05. in der Tribunalskanzlei zu deponieren und quittiert an diesem Tag den Empfang. Am 09.06. bestehen Kl. auf Eidesleistung und erbitten Aufteilung des deponierten Geldes. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.06. zur Antwort auf und erbittet gemeinsame Quittung der Kl. über das empfangene Geld Am 19.06. reichen Kl. diese Quittung ein, wegen der Intervention des Dr. Jacob Valentin Möller (Nr. 1395) wird das Geld jedoch nicht ausgezahlt. Am 18.09. erbitten Kl. erneut Eid der Bekl., werden aber am 22.09.1750 auf den Ausgang des Verfahrens Nr. 1395 verwiesen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1750
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate an Bekl. vom 14.09.1748 und 01.03.1749; Obligation Balthasar Joachim Grönings für Bürgermeister Andreas Michelsen bzw. dessen Erben über 780 Rtlr vom 15.08.1733; Quittung über die Zahlung von 750 Rtlr auf die Obligation von 1733 vom 05.07.1748 von Dr. med Jacob Valentin Möller; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Ungnade vom 13.09.1749; Aufstellung über Erbe Dr. Johann Grönings und seiner Frau in Höhe von 11.341 Rtlr, den Anteil Balthasar Jochim Grönings von 1.260 Rtlr 8 s und die Aufteilung dieser Summe unter andere Gläubiger mit einem Restbetrag von 260 Rtlr 36 s; Schreiben B.J. Grönings an J.J. Hahn vom 23.09.1740
Beklagter: Witwe des Bürgermeisters Christoph Gröning, Dr. Anton Christoph Gröning, Fiskal am Tribunal, Frau des Syndikus Herzberg, geb. Gröning, Dr. Carl Christoph Gröning, Prokurator am Tribunal, Hinrich Georg Gröning, Kaufmann in Wismar, Anna Emerentia Gröning als Miterben des Balthasar Joachim Gröning, Kaufmann zu Stockholm
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: N N Tetzmann (A), Dr. Jochim Christoph Ungnade (P) , am 29.10.1748: Dr. Theodor Johann Quistorp Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (P), seit 06.10.1749: Dr. Anthon Christoph Gröning (P), seit 08.05.1750: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Der Bruder der Bekl., Balthasar Jochim Gröning, Kaufmann in Stockholm, ist vor Jahren insolvent geworden und hat erhebliche Schulden bei Kl.n. Da ein Onkel der Bekl., Dr. Johann Gröning, in Wismar verstorben ist und ein beträchtliches Erbe hinterlassen hat, haben die Kl. Beschlag auf dieses Erbe gelegt, da sie wollen, daß ihre Ausstände aus diesem Erbe bezahlt werden. Sie fordern die Bekl. auf, ein Inventar des Erbes aufzustellen und ihnen ihre Schulden zu bezahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 10.09. Am 29.10. bitten Kl. um verschärftes Mandat, da Bekl. bisher kein Inventar vorgelegt haben und erhalten dieses am 01.11. Am 23.11. berichten Bekl., daß der Erbanteil ihres Miterben B.J. Gröning unter ihnen zur Bezahlung der bei ihnen gemachten Schulden verteilt bzw. an den Stadtarzt Möller zur Bezahlung alter Schulden des Miterben verwandt worden sei und B.J. Gröning aus dem Erbe nichts mehr zu erwarten habe. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 26.11.1748 mit. Am 26.02.1749 fordern Kl. von Bekl. weitere Angaben zum Erbe Dr. Johann Grönings und dessen Verteilung, das Tribunal erläßt am 28.02. ein entsprechendes Mandat. Am 02.08. bitten Kl. um verschärftes Mandat an Bekl., da sie immer noch keine Nachricht von ihnen erhalten haben. Das Tribunal fordert Bekl. am 02.09. bei 50 Rtlr Strafe zur Antwort binnen 3 Wochen auf. Am 06.10. legen Bekl. die geforderten Dokumente vor. Das Tribunal teilt Kl.n dies am 14.10.1749 mit. Am 13.11. fordern Kl. Beweise oder Eid für die Schulden des B.J. Gröning bei dessen Miterben und die erfolgte Bezahlung aus dem Erbe. Das Tribunal weist Bekl. am 21.11.1749 entsprechend an und läßt die 260 Rtlr, auf die B.J. Gröning noch Anspruch hat, beim Tribunal deponieren. Am 03.04.1750 fordern Kl. Befolgung dieses Mandates, am 16.04. weist das Tribunal Bekl. bei Strafe von 50 Rtlr entsprechend an. Am 08.05. liefern Bekl. die gewünschte Erklärung zu den Schulden innerhalb der Familie und deren Bezahlung und bitten, ihnen den Eid zu erlassen. Am 12.05. weist das Tribunal Bekl. an, die 260 Rtlr am 16.05. in der Tribunalskanzlei zu deponieren und quittiert an diesem Tag den Empfang. Am 09.06. bestehen Kl. auf Eidesleistung und erbitten Aufteilung des deponierten Geldes. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.06. zur Antwort auf und erbittet gemeinsame Quittung der Kl. über das empfangene Geld Am 19.06. reichen Kl. diese Quittung ein, wegen der Intervention des Dr. Jacob Valentin Möller (Nr. 1395) wird das Geld jedoch nicht ausgezahlt. Am 18.09. erbitten Kl. erneut Eid der Bekl., werden aber am 22.09.1750 auf den Ausgang des Verfahrens Nr. 1395 verwiesen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1750
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate an Bekl. vom 14.09.1748 und 01.03.1749; Obligation Balthasar Joachim Grönings für Bürgermeister Andreas Michelsen bzw. dessen Erben über 780 Rtlr vom 15.08.1733; Quittung über die Zahlung von 750 Rtlr auf die Obligation von 1733 vom 05.07.1748 von Dr. med Jacob Valentin Möller; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Ungnade vom 13.09.1749; Aufstellung über Erbe Dr. Johann Grönings und seiner Frau in Höhe von 11.341 Rtlr, den Anteil Balthasar Jochim Grönings von 1.260 Rtlr 8 s und die Aufteilung dieser Summe unter andere Gläubiger mit einem Restbetrag von 260 Rtlr 36 s; Schreiben B.J. Grönings an J.J. Hahn vom 23.09.1740
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ