Matthes Fuchs von Kannenberg gibt dem Enders Veren zu Bettingen und seinen Brüdern seine Einwilligung dazu, daß sie die Hälfte eines von ihrem Vater ererbten, an Luchart Rewsen, anstoßenden Wingerts der Kirche zu Wertheim für eine mit 1 fl. verzinste Schuld von 20 fl. mit anderen Erbstücken verpfändet haben, unter der Bedingung, daß sie sie in 6 Jahren wieder lösen, und vorbehaltlich seines Lehensrechtes.