Bischof Ferdinand von Paderborn, Koadjutor zu Münster erteilt den Schreinern und Tischler zu Paderborn ein Amtsprivileg 1. Messe an St. Josephs Tag 2. Wachskerze für Unsere Liebe Frau 3. Zusammenkunft 4. Lossprechung der Lehrjungen 5. Gehorsam gegenüber den Schöffen und Oldersleuten 6. Annahme der Lehrjungen 7. Gewinnung der Meisterschaft 8. Lehrjungen und Gesellen 9. Annahme fremder Gesellen 10. Verbotene Abwerbung von Gesellen 11. Lossprechung der Lehrjungen vor dem Amt 12. Amtsfähigkeit eines Gesellen, der eine Meisterwitwe oder -tochter heiratet 13. Amtsgewinnung eines Meistersohnes 14. Streitigkeiten zwischen Meistern 15. Holztauglichkeit 16. Voraussetzungen in der Stadt für die Aufnahme ins Amt 17. Beschwerden gegen das Amt 18. Pflicht des Gastgebers des Amtes 19. Amtslade 20. Begräbnis 21. Pflichten des jüngsten Amtsbruders 22. Begräbnis von Kindern, Gesellen und Mägden 23. Zulassung nur von Amtsbrüdern 24. Zucht und Ehrbarkeit 25. Verhalten der Lehrjungen 26. Aufgaben der Lehrjungen 27. Annahme der Lehrjungen 28. Annahme eines fremden Gesellen im Amt 29. Kosten bei der Amtsaufnahme 30. Anfertigung der Risse 31. Meisterstücke 32. desgl. 33.Unterstützung verarmter Amtsglieder 34. Einhaltung des Privilegs durch Richter, Gograf sowie Bürgermeister und Rat zu Paderborn Paderborn 1683 Aug. 31 Konfirmation des Amtsbriefes durch das Domkapitel Neuhaus 1685 Mai 15 Konfirmation durch Bischof Hermann Werner von Paderborn Neuhaus 1705 Juli 3 Konfirmation durch Bischof Franz Arnold von Paderborn Neuhaus 1721 März 13 Konfirmation durch Bischof Clemens August von Paderborn Neuhaus 1767 Sept. 10 Konfirmation durch Bischof Wilhelm Anton von Paderborn Neuhaus 1783 Sept. 6 Konfirmation durch Bischof Friedrich Wilhelm von Paderborn und Hildesheim Lose einliegend Konfirmationsdekret Bischof Friedrich Wilhelms von Paderborn und Hildesheim. Ausfertigung, Papier, Unterschrift und aufgedrücktes Lacksiegel