Der Edelknecht Dieter Kämmerer von Worms beurkundet, dass er mit der Dorfgemeinde zu Biblis einen Vertrag geschlossen hat. Die Dorfleute geben ihm oder seinem bevollmächtigten Boten jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt [= 15.8.] und Geburt [= 8.9.] 70 gute Gulden in Gold und von ausreichendem Gewicht für seine Atzung. Außerdem geben sie ihm und seinen Verwandten (frunden) bei Bedarf Herberge, Heu und Stroh, wobei er demjenigen, der dadurch an Essen, Speise und Trank geschädigt würde, dies durch ein Nachlassen der Atzung vergelten will. Das Dorf sichert zu, Wagenfuhren bei Bedarf wie bisher zu übernehmen. Im Gegenzug verspricht Dieter, das Dorf zu behüten und zu beschirmen. Als Mitsiegler wird Kuno (Chon) Kämmerer von Worms hinzugebeten.