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Ludwig von Emershofen, Vogt zu Horb, und Hanns von Owe zu Wachendorf vereinbaren als Mittler im Streit zwischen Friedrich von Weitingen (Wittingen) einerseits und Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde zu Horb andererseits, dass der Freiherr Johannes Wernher von Zimmern zu Meskirch, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, beiden Parteien zur Klärung ihrer Streitigkeiten einen Rechtstag vor St. Bartholomäus Tag setzen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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