Forderung der Franziskaner über 2500 Rtlr., die Werners verstorbene Schwester Anna, verwitwete Beissel von Gymnich zu Schmidtheim, Haus Eller, ihnen testamentarisch vermacht hatte. Die Eheleute Arnold von Binsfeld zu Nideggen und Katharina von Hatzfeldt hatten die Kinder Werner, Johann, Regina, Anna, Agnes und Katharina. Regina hatte 1624 Johann Christoph von Hersel geheiratet und erhielt eine Mitgift von 2000 Rtlr., die bei kinderlosem Tod an den nächsten binsfeldischen Verwandten fallen sollten. Anna heiratete 1626 Reinhard Beissel von Gymnich zu Schmidtheim und erhielt ebenfalls 2000 Rtlr. Mitgift unter der gleichen Bedingung. Agnes heiratete 1634 Damian Arnold von Limburg. Katharina starb bereits vor Anna unverheiratet. Anna vermachte die ihr in der Heiratsverschreibung 1626 mitgegebene Dos und die 500 Rtlr., die ihr durch den Tod ihrer Schwester Katharina kraft des gleichen Heiratsvertrages zugefallen waren, die 1025 Rtlr. Zinsen, die ihr Bruder Werner ihr laut fürstl. Bescheid von 1650 schuldete, die 290 Rtlr., die ihre Schwester und Schwager von Limburg ihr für den Verkauf von Mobilien schuldeten, sowie die aus 2 Jahren rückständigen Schulden des Erzbischofs von Köln gegenüber ihrem verstorbenen Mann, die auf das Amt Zeltingen an der Mosel angewiesen waren, dem Kloster der Franziskaner zu Düsseldorf zum Bau einer Pfarrkirche mit der Auflage, ihrem Bruder Werner und ihren Schwestern Regina und Agnes je 1 Rosenobel zu geben, der genannten Pfarrkirche 100 Rtlr. für die Seelenmessen zu überlassen, ihre nachweislichen Schulden zu bezahlen und die von ihr veräußerten Mobilien zu Eigentum des Klosters einzulösen. Werner hatte die Auszahlung des Heiratsgeldes an die Franziskaner verweigert, da die Mitgift einer kinderlos verstorbenen Frau an ihre Familie zurückfalle und sie daran kein Dispositionsrecht habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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