Bürgermeister und Ratsmannen verpflichten sich, dem fürstlich braunschweigsich-lüneburgischen Rentmeister Johan Knorr und seinem Bruder und Studiosus juris Julius Knorr die Summe von 1000 Reichstaler zu 1642 März 20 mit einem vierteljährlichen Zins von fünf Prozent zurückzuzahlen, welche sie für die jährliche Bezahlung [Annorum] für die Übernahme der Vogtei und Steuerfreiheit [Sterrfreyheit] zu bezahlen hatten.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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