Bürgermeister und Ratsmannen verpflichten sich, dem fürstlich
braunschweigsich-lüneburgischen Rentmeister Johan Knorr und seinem Bruder und
Studiosus juris Julius Knorr die Summe von 1000 Reichstaler zu 1642 März 20 mit
einem vierteljährlichen Zins von fünf Prozent zurückzuzahlen, welche sie für
die jährliche Bezahlung [Annorum] für die Übernahme der Vogtei und
Steuerfreiheit [Sterrfreyheit] zu bezahlen hatten.