Abt Bertho, Dekan Bertho und der Konvent zu Fulda bestimmen mit Rücksicht auf die dürftige Ausstattung der Präbenden ihrer Tochterkirche zu [Groß-]Burschla (Burslon), wo kaum ein Kanoniker mehr residieren wolle und könne, dass alle Güter der dortigen Propstei, die der Vizepropst Rudolf von Dorla (Dorlon) vom Propst Simon als Leibrente besaß, nach derenen Rückgabe auf immer an die Propstei fallen sollen. Der Propst soll aber nur in den Genuss seiner Pfründe kommen, solange er in Burschla residiert. Die Güter bestehen aus folgenden Einkünften: In Bollstedt (Bolchstete) vom Vorwerk 4 Malter (?) (garmaldra), 1 Malter Hanf, 2 [Malter] Hafer, ein Schwein für 6 Schillinge, 5 Gänse, 12 Hühner; In Ula 8 Malter von vier Hufen und 6 1/2 Schillinge von jeder Hufe; In Schlotheim (Slatheim) von jeder der sechs Hufen 2 Malter und 6 1/2 Schillinge; von den Herren von Almenhausen (Almenhusen) 4 Schillinge; In Kirchheilingen 34 Malter und 54 Schillinge sowie 2 Schillinge für ein Schwein, 2 Malter Hafer, 10 Hühner und 100 Eier; In Blankenburg (Blankenberc oder -burc) 32 Schillinge; In Attenheilingen 32 Schillinge.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner