1536 Jan. 28, Ellwangen Georg von Hürnheim, Dekan, und das Kapitel des Stifts zu Ellwangen einerseits und die Brüder Jörg von Woellwarth zu Heubach und Jörg Heinrich von Woellwarth zu Lauterburg andererseits schließen einen Vertrag wegen des Fleckens Killingen, der teils Dekan und Kapitel gehört, teils den beiden von Woellwarth durch ihren Onkel (Vettern) Wilhalm von Woellwarth verkauft wurde, über folgende Punkte: 1) Verbüßung der auf offener Straße begangenen Frevel und Anteil beider Herrschaften an der Strafe. 2) Verbüßung der von den jeweiligen Untertanen auf ihren Gütern begangenen Frevel. 3) Zustimmung der jeweiligen Herrschaft zu den von ihrem Amtmann vorgeschlagenen Neuerungen und gütliche Beilegung von Irrungen zwischen beiden Parteien. 4) Beibehaltung des bisherigen Platzes für die Abhaltung der Gemeinde und der Kirchweihe mit Tanz. 5) Anteil des kapitlischen Schultheißen zu Röhlingen (Rechlingen) am Platzgeld. 6) Ge- und Verbot beider Herrschaften auf den Gütern der jeweiligen Untertanen und ihre Zustimmung zu Ge- und Verboten der Gemeinde. 7) Zusammensetzung von Vierleuten (Fierleiten) und Untergängern: jeweils zwei woellwarthsche und ein kapitlischer. 8) Beisitz des kapitlischen Schultheißen zu Röhlingen bei der Abhörung der Heiligenrechnung zu Killingen. - Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Sr.: 1) Stiftskapitel Ellwangen (mit ains Capitels minderm Secret anhangendem Insigel), 2)-3) die von Woellwarth Ausf. Perg. - 3 Sg. abg. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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