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Ablösung des dem Salmenwirt Franz Georg Dietschin und der Familie Hugenfeld, beide in Rheinfelden/Schweiz, auf Gemarkung Nordschwaben zustehenden großen Zehnten
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Ablösung des dem Salmenwirt Franz Georg Dietschin und der Familie Hugenfeld, beide in Rheinfelden/Schweiz, auf Gemarkung Nordschwaben zustehenden großen Zehnten
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 740/1 Bezirksamt Schopfheim
Bezirksamt Schopfheim >> Ortsakten >> Nordschwaben >> Standes- und Grundherren
(1804 - 1805) 1817
Darin: Urkunde des von Präsident und Räten des Kantons Aargau am 11. Mai 1804 erlassenen Gesetzes über die Ablösung von Zehnten und Bodenzinsen; Verordnung von Präsident und Räten des Kantons Aargau über die Durchschnitts-Preise für den Loskauf von Getreidezehnten und Grundzinsen vom 27. März 1805; Vollzugsverordnung von Präsident und Räten des Kantons Aargau zum Gesetz über die Ablösung der Zehnten und Bodenzinse vom 30. Dezember 1805
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.