Abt Philipp und der Konvent bestätigen dem resignierten Abt Georg auf seine Bitte, dass ihm ungeachtet seiner Verheiratung, zu welcher Herzog Christoph von Württemberg seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hatte, das ihm ausgestzte Leibgeding werde gereicht werden, und dass er über sein Vermögen, mit Ausnahme des vom Kloster erhaltenen Silbergeschirrs, Bettgewands und Hausrats, frei verfügen dürfe.