Wolfgang von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, bekundet, dass er Reinhard Friedrich von Bettendorff als adligen Träger für Johann Adam Thiel und dessen männliche und weibliche Leiblehnserben mit den Gütern belehnt hat, die früher Heinrich Ackerloch und nach diesem die würtmannischen Erben hatten; nach deren Verzicht erhält dieses Lehen nun Johann Adam Thiel. Dazu gehören ein Hof zu Goddelau mit ungefähr 100 Morgen Ackerland und Wiesen sowie ein Drittel der Abgaben in Höhe von ½ Malter Gerste und ½ Malter Hafer, die jedes Baugut im Dorf Goddelau zu Holzrecht gibt.