Michel Verber aus Ehingen, B. zu Sulz, wegen strafbarer und aufrührerischer Handlungen im Turm der Brüder Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz gef., jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf seine Ehefrau und seine Kinder wieder freigel., schwört U. u. gelobt, die Herrschaft Sulz nicht zu verlassen,ohne Erlaubnis seiner Herren an keinen öffentlichen Gesellschaften, Hochzeiten und Zechgelagen teilzunehmen, kein Wirtshaus zu besuchen und kein langes Messer oder andere Waffen zu tragen. M. Verber war wegen der gleichen Vergehen bereits früher festgenommen, aber auf Fürbitten seiner Verwandten und Gönner freigel. worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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