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Zwischen den beiden Gemeinden des Fleckens Laupheim und dem Dorf Bühl wird eine Streitigkeit wegen Benutzung eines gemeinsamen Waidbodens, des sogenannten Grunds, durch Pater Romanus Doll, Kapitular von Kloster Wiblingen, und durch den Obervogt zu Laupheim, Ferdinand Adolf Otto Sauer, sowie durch Abgeordnete der Gemeinden Bühl, Groß- und Kleinlaupheim verglichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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