Der Schultheiß und Rat zu Zabern bekunden, dass Merge, die Witwe des Markus (Marx) Wilsberg (+) wegen 4 Gulden Schulden sowie Christian Wilsberg und seine Ehefrau Frowel wegen 3 Gulden Schulden ihrem Gläubiger Hans Gerste, dem Vogt zu Einartshausen (Eynertzhusen), ihren Anteil an der Gerechtigkeit am Buchelberg [bei Einartshausen] verpfänden. Dazu gibt Nikolaus Wilsberg, dessen Anteil an dieser Gerechtigkeit davon ausgenommen ist, seine Zustimmung. Wenn die Schulden eingefordert werden, sind sie binnen Jahresfrist zu begleichen. Der Vogt erhält die Erlaubnis zur Veräußerung der verpfändeten Gerechtigkeit für 7 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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