Heinrich Twent, bischöflicher Richter binnen und buten Bocholt, bekundet, daß Heinrich Eggynck und seine Frau Sophia vor ihm an Wessel Knuvynck ihre Hälfte eines halben Schlages, dessen andere Hälfte der Kunne, Witwe von Gerd Assen, gehört, verkauft haben. Der halbe Schlag liegt im Kirchspiel Bocholt, Bauerschaft Lowick, und grenzt an der einen Seite an den Wessel gehörigen Konnynckslage und an der anderen an den Schlag, der der Witwe des Engelbert ten Wege und ihren Kindern gehört. Auflassung und Währschaftsversprechen der Verkäufer. Zeugen: die Gerichtsleute und Kornoten Johann Bernynck d. Ä. und Goessen ten Weghe. Siegelankündigung des Richters. feria quinta proxima post festum beati Petri apostoli ad cathedram

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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