Johannes Enolff von Lahnstein, Dr. iur. can., Domdekan zu Worms bekennt, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz Kundschaft und Zeugen wegen des Zolls zu Oggersheim angefordert hat, da sonst das Wissen darum verloren und seine Zollrechte Schaden nehmen könnten. Dazu hat Johannes im Dorf Lambsheim Zeugen eidlich zur Kundschaft verpflichtet und den bevollmächtigten Offizial des bischöflichen Hofs zu Worms und kaiserlichen Schreiber Michael Geilfuß als geschworenen Notar hinzugenommen. Neben diesen waren bei der Anhörung im Haus des Hans Schütz zu Lambsheim zugegen: Balthasar von Weiler als Anwalt und Machtbote des Pfalzgrafen sowie fünf Zeugen, nämlich der Edelknecht Eckbrecht von Meckenheim (ca. 60 Jahre alt, einst Vogt und Amtmann zu Wachenheim), Hans Schütz (ca. 60 Jahre alt, 30 Jahre lang Zöllner zu Lambsheim), Anthonius Schneider (über 70 Jahre alt, 20 Jahre zuvor 16 Jahre lang Zöllner zu Lambsheim), Konrad Stumpf von Seligenstadt, Einwohner zu Oggersheim (über 50 Jahre alt, zeitweise Zollempfänger), Jakob Walther zu Oggersheim (ca. 38 Jahre alt, Zöllnersohn). Die erwähnten Zeugen versichern, frei und ohne Beeinflussung auszusagen und werden zugelassen. Balthasar von Weiler soll dabei folgende Punkte abfragen: 1. Die Reichweite des Zollbereichs; 2. was jeder an Zoll schuldig ist; 3. Regelungen mit den Anstößern des Leiningischen Gebiets und zu Freinsheim; 4. ob zu Freinsheim Geladene zollpflichtig sind; 5. ob Elsässer von Speyer abwärts und bei Altrip über den Rhein gebrachte Waren verzollen müssen; 6. ob von Worms her und bei Roxheim über den Rhein gebrachte Waren verzollt werden müssen; 7. wie mit Zollbrechern umgegangen wird; 8. andere Fragen dazu. Die Zeugenantworten sind ausführlich festgehalten. Wiederholt finden sich Hinweise, dass der Zoll an der Landwehr (u. a. bei Otterstadt) fällig sei und auf die Hütten zu Wachenheim und Lambsheim gegeben werde, weiter auf Umgehungsversuche des Zolls bei Altrip und Roxheim. Teilweise werden detaillierte Angaben zur Zollhöhe gemacht. Als Zollbereich ergibt sich ein Gebiet zwischen der Fronmühle bei Dürkheim und der Postmühle bei Frankenthal beziehungsweise das Gebiet zwischen Rhein und Gebirge.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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