Revers des Wolf von der Tann für sich und seinen Bruder
über den ihnen vom Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] laut seiner
im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag verliehenen Anteil des Konrad von der
Tann an Schloss Tann mit allen Zugehörungen unter Vorbehalt des Öffnungsrechts für
das Kloster. Außerdem erhalten sie zu Lehen: Einen Hof, Hofstätten und Feldgüter zu
Tann, einen Hof und Güter zu Lahrbach, Güter zu Simmershausen, Unter- und Oberweid,
einen Anteil am Weidbach, die Hutweide und einen Anteil am Wasser zu Wendershausen,
den Hof zu Kranlucken, das Dorf Herdathurm (Herderthurn) und Feldgüter dort, die
Güter zu Habel, Schwarzbach (Swartzenbach) und Gotthards (zum Goßharts) sowie ihre
Rechte zu Brandau. Diese Lehen haben sie von Stefan von der Tann käuflich
erworben.