Revers des Wolf von der Tann für sich und seinen Bruder über den ihnen vom Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag verliehenen Anteil des Konrad von der Tann an Schloss Tann mit allen Zugehörungen unter Vorbehalt des Öffnungsrechts für das Kloster. Außerdem erhalten sie zu Lehen: Einen Hof, Hofstätten und Feldgüter zu Tann, einen Hof und Güter zu Lahrbach, Güter zu Simmershausen, Unter- und Oberweid, einen Anteil am Weidbach, die Hutweide und einen Anteil am Wasser zu Wendershausen, den Hof zu Kranlucken, das Dorf Herdathurm (Herderthurn) und Feldgüter dort, die Güter zu Habel, Schwarzbach (Swartzenbach) und Gotthards (zum Goßharts) sowie ihre Rechte zu Brandau. Diese Lehen haben sie von Stefan von der Tann käuflich erworben.

Show full title
Staatsarchiv Würzburg
Loading...