Amtmann Junker Johann Weyse vernimmt den seit 40 Jahren als Schöffe zu Elkershausen fungierenden Haypeln Peter eidlich wegen der Jurisdiktionshoheit zu Elkershausen. Derselbe sagt aus, dass das Gericht daselbst stets erst im Namen der Grafen von Nassau-Saarbrücken, dann in dem der Klopels und dann in dem der Brendels, welche Gräveneck lehnsweise innehaben, gehegt, dass aber auch seit ungefähr 20 Jahren kein Gericht mehr gehalten worden sei, weil Philipp Kloppel nicht habe zugeben wollen, dass mit den Grafen von Nassau gehegt werde. Appellationsoberhof zu Weilburg.