Der gemeinschaftliche Beschluss zum Verkauf der entbehrlichen unteren Kelter in Münkheim, an welcher Hohenlohe-Oehringen zu 2/3 und das Hysonische Lehen mit 1/3 beteilt ist und das Übereinkommen unter den 3 hohen Häusern wegen des Abkelterns des sämtlichen Mostgewinns von Untermünkeim in der gemeinschaftlichen Kelter und der Tragung der vorkommenden Unterhaltungskosten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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