Regulierung des Hypothekenbuchs von Reichenwalde auf Grund des Erbpachtvertrages zwischen der Königlichen Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, der Königlichen Regierung und den Einwohnern von Reichenwalde über die Verpachtung von 36 Morgen Kolpiner Forstland vom 30. April / 10. November 1781 und dem Nachtrag vom 31. Mai 1843